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Abwesenheit

Krankheit

Allgemeines Verhalten

Meldung am ersten Tag bis 7:30 Uhr

  • telefonisch über das Sekretariat 030-44476771
  • per E-Mail über das Sekretariat sekretariat@kkos.net

Abweichende Regelungen sind mit der Klassenleitung zu klären.

Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung bzw. ärztlichzen Attests

  • bis spätestens am dritten Tag der Krankheit

Besonderheiten bei Leistungsnachweisen

Ein ärztliches Attest am selben Tag ist erforderlich bei:

  • Klausuren und Klassenarbeiten
  • angekündigten Lernerfolgskontrollen
  • anderen vorher bekannten Leistungsnachweisen, wie Vorträge

Antrag auf Freistellung

Freistellungen müssen für alle vorhersehbaren Ereignisse beantragt werden, bei denen eine Abwesenheit von schulischen Veranstalungen nötig wird. Dazu gehören auch Arztermine. Freistellungen

  • mit einer Dauer von maximal drei Tagen,
  • die nicht in Verbindung mit Ferien stehen,

sind rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) bei der Klassenleitung zu beantragen.

Andere Freistellungen sind nicht genehmigungsfähig. Über Ausnahmen kann nur die Schulleitung entscheiden.

  • oeffentlich/abwesenheit.1521193845.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 23.05.2021 12:50
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