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Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern
Krankheit oder andere unvorhersehbare Gründe
Information der Schule
Die Schule ist am ersten Tag der Abwesenheit bis 7:30 Uhr über das Sekretariat
- telefonisch unter 030/444 76 71 oder
- E-Mail an sekretariat@kkos.net
zu informieren. Abweichende Regelungen können mit der Klassenleitung getroffen werden.
Schriftliche Entschuldigung bzw. ärztliches Attest
Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest solle der Schule
- spätestens am dritten Tag der Abwesenheit
vorliegen. Für eine Abwesenheit von mehr als drei Unterrichtstagen in Folge wird ein ärztliches Attest verlangt.
Besonderheiten bei Leistungsnachweisen
Ein ärztliches Attest am selben Tag ist notwendig bei
- Klausuren und Klassenarbeiten,
- angekündigten Lernerfolgskontrollen sowie
- anderen vorher bekannten Leistungsnachweisen (z.B. Prüfungen, Vorträge)
Antrag auf Freistellung
Freistellungen müssen für alle vorhersehbaren Ereignisse beantragt werden, bei denen eine Abwesenheit von schulischen Veranstaltungen nötig wird. Dazu gehören auch Arzttermine. Freistellungen
- mit einer Dauer von maximal drei Tagen,
- die nicht in Verbindung mit Ferien stehen,
sind rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) bei der Klassenleitung zu beantragen.
Über weitergehende Freistellungen kann nur die Schulleitung entscheiden.