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Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern

Krankheit oder andere unvorhersehbare Gründe

Information der Schule

Die Schule ist am ersten Tag der Abwesenheit am besten bis 7:30 Uhr, spätestens im Laufe des ersten Blocks,

zu informieren.

Schriftliche Entschuldigung bzw. ärztliches Attest

Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest solle der Schule

  • spätestens am dritten Tag der Abwesenheit

vorliegen. Für eine Abwesenheit von mehr als drei Unterrichtstagen in Folge wird ein ärztliches Attest verlangt.

Besonderheiten bei Leistungsnachweisen

Ein ärztliches Attest am selben Tag ist notwendig bei

  • Klausuren und Klassenarbeiten,
  • angekündigten Lernerfolgskontrollen sowie
  • anderen vorher bekannten Leistungsnachweisen (z.B. Prüfungen, Vorträge)

Antrag auf Beurlaubung/Freistellung

Freistellungen müssen für alle vorhersehbaren Ereignisse beantragt werden (Antrag auf Beurlaubung/Freistellung), bei denen eine Abwesenheit von schulischen Veranstaltungen nötig wird. Dazu gehören auch Arzttermine.

Freistellungen …

  • mit einer Dauer von maximal drei Tagen,
  • die nicht in Verbindung mit Ferien stehen,

sind rechtzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus) bei der Klassenleitung zu beantragen.

Über weitergehende Freistellungen kann nur die Schulleitung entscheiden. Hier erfolgt die Beantragung über die Klassenleitung (mit Vermerk über die Befürwortung) an die Schulleitung.

  • oeffentlich/abwesenheit.1571856219.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 23.05.2021 12:50
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